Feuchteschutz

Der Feuchteschutz steht in der Regel direkt in Zusammenhang mit dem Schall- und Lärmimmissionsschutz sowie dem Wärmeschutz . Denn neben einer möglichst guten Schalldämmung sind immer auch die Aspekte Wärmeschutz und Lüftung zu beachten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie neu bauen oder ein bestehendes Gebäude sanieren möchten – wir sorgen dafür, dass Sie sich in Ihrem Gebäude wohlfühlen.

Neben der Prüfung des klimabedingten Feuchteschutzes der Bauteilaufbauten gemäß DIN 4108-3, gehört auch das Erstellen eines Lüftungskonzeptes gemäß DIN 1946-6 und DIN 18017-3 zu diesem Bereich. Damit soll sichergestellt werden, dass ein ausreichender Luftwechsel zum Feuchteschutz ohne Nutzung einer maschinellen Lüftungstechnik und zum Nachweis gefangener Räume mit Feuchtelast vorhanden ist. Ziel ist es, dass Sie ein optimales Raumklima vorfinden, Energie sparen und etwaigen Schimmelproblemen vorbeugen.

Im Rahmen der Sanierung ist ein Lüftungskonzept notwendig, sofern sich die Wohneinheiten maßgeblich verändern, dass Dach gedämmt wird oder ein Fensteraustausch von mehr als 1/3 stattfindet.