Das GEG 2023 verpflichtet Bauherren von Wohn- und Nichtwohngebäuden einen Wärmeschutznachweis erstellen zu lassen.
Hier werden die Trennbauteile unter Berücksichtigung von Luft- und Trittschallanforderungen gemäß DIN 4109 berechnet.
Ob Neubau, Umbau oder eine Sanierung im Bestand – eine Energieberatung sollte noch vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
Wir beraten Sie hinsichtlich der verschiedenen Programme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der KfW-Förderbank und progres.nrw.
Der Feuchteschutz steht in der Regel direkt in Zusammenhang mit dem Schall- und Lärmimmissionsschutz sowie dem Wärmeschutz.
Auf Grundlage der definierten thermischen Hüllfläche berechnen wir Ihnen, die überschlägige Heizlast des Gebäudes.
Wärmebrücken sind nichts anderes als Schwachstellen in der Gebäudehülle, die einen erhöhten Wärmestrom nach außen aufweisen.
Laut Gesetz muss ein Energieausweis für Ihr Gebäude bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden.