Wärmebrückennachweis
Wärmebrücken sind nichts anderes als Schwachstellen in der Gebäudehülle, die einen erhöhten Wärmestrom nach außen aufweisen.
Sie müssen bei der Berechnung des Heizwärmebedarfs berücksichtigt werden und können bei falscher oder fehlender Detailplanung Schäden und Schimmelpilzbefall zur Folge haben. Klassischerweise treten sie dort auf, wo verschiedene Bereiche der Gebäudehülle aneinanderstoßen, zum Beispiel am Übergang einer Wand zum Balkon. Der Nachweis von Wärmebrücken erfolgt über die sogenannte Isothermenberechnung.
Wir überprüfen anhand der Pläne und Baumaterialien Ihren Gebäudebestand und zeigen Ihnen, wie Sie Wärmebrücken vermindern können. Bei einem Neubau beraten wir Sie, wie sich diese Schwachstellen minimieren oder ganz vermeiden lassen.
Wärmebrückenkataloge
Durch die Erstellung von vollständigen Wärmebrückenkatalogen für Neubauten und Sanierungen kann oftmals auf die vorgeschriebenen pauschalen Zuschläge auf die Berechnungswerte der
verzichtet werden. Somit ist eine wirtschaftlichere Umsetzung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 (vor 1.11.2020: EnEV bzw. EEWärmeG) möglich. Bei subventionierten Maßnahmen ist die Erstellung eines Wärmebrückenkatalogs durch den Zuschussgeber (z. B. KfW) sogar vorgeschrieben.
