Wärmeschutz für Wohn- und Nichtwohngebäude
Der Wärmeschutz ist ein fester Bestandteil unseres Leistungsangebotes.
Hier wird die Bauordnungsrechtliche Nachweisführung zur Einhaltung der nach GEG und DIN V 18599, sowie DIN V 4701 relevanten energetischen Kenngrößen (Transmissionswärmeverlust und Jahresprimärenergiebedarf)) durchgeführt. Ergänzend werden die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 und des klimabedingten Feuchteschutzes gemäß DIN 4108-3 geprüft.
Das Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 (vor 1.11.2020: Energieeinsparverordnung EnEV) verpflichtet Bauherren von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei einem Neubau einen Wärmeschutznachweis auf Grundlage des Energiebedarfs erstellen zu lassen. Durch die Erfassung und Definition der thermischen Hüllfläche und des energetischen Anlagenkonzeptes wird der Energiebedarf Ihres geplanten Gebäudes berechnet. Sie profitieren durch die optimierte energetische Planung, indem Sie Baukosten sparen und gleichzeitig alle rechtlichen Bedingungen gemäß des aktuellen GEG erfüllen.
